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Dr. Martin Prothmann

Rechtsanwalt, Partner*

Heidelberg, Stuttgart

Dr. Martin Prothmann

Rechtsanwalt, Partner*

Heidelberg, Stuttgart

Der erfahrene Immobilienrechtsexperte und Partner Dr. Martin Prothmann ist Co-Head der Praxisgruppe Real Estate und sowohl am Heidelberger Standort als auch im Stuttgarter Projektoffice der Kanzlei tätig. Sein Beratungsfokus liegt auf Immobilientransaktionen, gewerblichem Mietrecht und Asset Management. Darüber hinaus begleitet er Mandanten umfassend in sämtlichen rechtlichen Fragestellungen rund um Projektentwicklungen, insbesondere an der Schnittstelle zum öffentlichen Baurecht.

Martin Prothmann verfügt über besondere Expertise im Bereich Immobilieninvestitionen und betreut vor allem Projekte im Büro- und Einzelhandelssegment. Zudem besitzt er eine ausgezeichnete Marktkenntnis im Stuttgarter und süddeutschen Immobiliensektor. Seine Beratung zeichnet sich durch die Integration aktueller Entwicklungen in den Bereichen Legal Tech, Digitalisierung und ESG aus, wodurch er seinen Mandanten ganzheitliche und zukunftsorientierte Lösungen bietet.

Schwerpunkte

  • Immobilientransaktionen (Asset Deals, Forward Deals, Share Deals)
  • Asset Management und Vermietung
  • Projektentwicklung
  • Öffentliches Baurecht

Highlight-Mandate

Lawyer Profile

Auszeichnungen

  • Legal 500
    Empfohlen für „Immobilienrecht“ (2023)
Lawyer Profile
  • Bei GSK Stockmann seit 2022
  • Tätigkeit in einer internationalen Großkanzlei im Immobilienwirtschaftsrecht sowie in einer Boutique im öffentlichen Baurecht
  • Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Geislingen an der Steige
  • Zulassung als Rechtsanwalt (2015)
  • Studium an der Universität Tübingen

Sprachen: Deutsch, Englisch

Lawyer Profile
  • Prothmann, M. (2022). Inflationsschutz des Vermieters durch Indexierung. Econo Magazin, 4 (September).
  • Prothmann, M. (2022). Grüne Mietverträge gewinnen an Bedeutung. Econo Magazin, 3 (Juli).
  • Prothmann, M. (o. J.). Mietrecht: Reform des Schriftformgebots – Endlich Rechtssicherheit? ImmobilienReport Metropolregion Rhein-Neckar, 154, 9.
  • Prothmann, M. (2020). Vermieter und Mieter müssen sich Schönheitsreparaturen teilen. Legal Tribune Online (LTO), Juli.
  • Prothmann, M. (2019). In welchen Fällen hat der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ keine Wirkung. Immobilienanwälte, September.
  • Prothmann, M. (2013). Die Wahl des Versammlungsortes – Grundrechtliche Probleme der Nutzung privater öffentlicher Räume zu Versammlungszwecken.
Lawyer Profile
  • Bei GSK Stockmann seit 2022
  • Tätigkeit in einer internationalen Großkanzlei im Immobilienwirtschaftsrecht sowie in einer Boutique im öffentlichen Baurecht
  • Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Geislingen an der Steige
  • Zulassung als Rechtsanwalt (2015)
  • Studium an der Universität Tübingen

Sprachen: Deutsch, Englisch

Lawyer Profile
  • Prothmann, M. (2022). Inflationsschutz des Vermieters durch Indexierung. Econo Magazin, 4 (September).
  • Prothmann, M. (2022). Grüne Mietverträge gewinnen an Bedeutung. Econo Magazin, 3 (Juli).
  • Prothmann, M. (o. J.). Mietrecht: Reform des Schriftformgebots – Endlich Rechtssicherheit? ImmobilienReport Metropolregion Rhein-Neckar, 154, 9.
  • Prothmann, M. (2020). Vermieter und Mieter müssen sich Schönheitsreparaturen teilen. Legal Tribune Online (LTO), Juli.
  • Prothmann, M. (2019). In welchen Fällen hat der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ keine Wirkung. Immobilienanwälte, September.
  • Prothmann, M. (2013). Die Wahl des Versammlungsortes – Grundrechtliche Probleme der Nutzung privater öffentlicher Räume zu Versammlungszwecken.

Aktuelle Meldungen mit Dr. Martin Prothmann

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Dr. Martin Prothmann

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+49 330 67544999 info@ra-gsk.de