Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Rechtsanwalt und Of Counsel bei GSK Stockmann, hat gemeinsam mit dem öffentlich-rechtlichen Team um den Partner Dr. Jan Hennig die geplanten Regelungen zur Mietrechtsreform im Auftrag der Immobilienplattform Wunderflats juristisch bewertet. Hintergrund ist der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete („Mietrecht II“), der unter anderem eine zeitliche Höchstgrenze von sechs Monaten für Mietverträge über möblierten Wohnraum sowie einen auf fünf Prozent der Nettokaltmiete begrenzten Möblierungszuschlag vorsieht.
Ziel der Reform ist es, Umgehungen der Mietpreisbremse zu verhindern und ein hinreichendes Angebot bezahlbaren Wohnraums sicherzustellen. Die geplanten Regelungen würden insbesondere den europaweit wachsenden Markt der Vermietung von möblierten Wohnungen auf Zeit betreffen.
Im Rahmen der juristischen Analyse wurden sowohl verfassungsrechtliche als auch europarechtliche Aspekte beleuchtet. Die geplante Begrenzung des Möblierungszuschlags und der Höchstmietdauer sind aktuell mit der europäischen Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG und der im Grundgesetz verankerten Eigentumsfreiheit nicht in Einklang zu bringen. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, europarechtliche Vorgaben zu beachten; ein Verstoß führt dazu, dass nationales Recht unanwendbar wird und ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden kann.
Die Festlegung einer Obergrenze für Möblierungszuschläge wird als unverhältnismäßig bewertet, soweit sie marktübliche Kosten nicht abdeckt und hochwertige Wohnungsangebote erschwert. Auch die Begrenzung der Höchstmietdauer erscheint nicht geeignet, das Ziel der Bekämpfung von Wohnungsmangel zu erreichen. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass regulatorische Eingriffe in den Markt für möblierte Bestandswohnungen rechtlich „wackelig“ sind und Deutschland mit ihnen einen Sonderweg in Europa beschreitet. Stattdessen sollten besser die Voraussetzungen für den Neubau bezahlbarer Wohnungen geschaffen werden.
Der vollständige Artikel von Prof. Battis bietet eine juristische Einordnung der geplanten Mietrechtsreform und deren Auswirkungen auf Zeitwohnen.
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